Bauschutt (recyclebar)
Abfall: Bauschutt
AVV: 17 01 07
Abfallbezeichnung: Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik
Was darf rein?
- Beton
- Ziegel
- Sand (Feinanteil)
- Kies (Feinanteil)
- Keramik
- Steine
- Kalksandsteine
- Klinker
- Splitt
Das darf NICHT rein!*
- Fliesen von vor November 1993 (potentiell asbesthaltig)
- Fliesenkleber
- Putz
- Estrich
- Bims
- Ytong
- Gasbetonsteine
- Glasbausteine
- Rigips/-Platten
- Heraklitplatten
- Asbest-/ Eternitplatten
- Papiersäcke
- Holz
- Baustellenmischabfall
Was passiert mit dem Bauschutt?
Bauschutt in sortenreiner Form ist Grundstoff zur Herstellung von Recycling-Baustoffen für den Tief-, Straßen-, Garten- und Landschaftsbau.
*Wichtig:
Störstoffe in Bauschuttcontainern müssen aussortiert werden. Verunreinigter Bauschutt eignet sich nicht mehr für die Wiederverwertung und muss deponiert werden. Das ist nicht nur mit Mehraufwand verbunden, sondern erheblich teurer. Den mehr Aufwand trägt der Abfallerzeuger.

