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Entsorgung von Holz
Holz begegnet uns im Alltag in vielen Formen, ob als Möbelstück, Bauholz oder Reste aus dem Garten. Doch wohin mit dem Material, wenn es nicht mehr gebraucht wird? Die Entsorgung von Altholz ist in Deutschland klar geregelt, da es je nach Beschaffenheit unterschiedliche Kategorien und Behandlungsvorschriften gibt. Wer einfach alles in den Sperrmüll wirft, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern schadet auch der Umwelt. Denn nicht jedes Stück Holz zählt automatisch zum Abfall, der beliebig entsorgt werden darf.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Altholz fachgerecht entsorgen, welche Kategorien (A1 bis A4) es gibt und welche Möglichkeiten Ihnen dabei zur Verfügung stehen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Holz korrekt verwertet oder recycelt wird.
Was zählt zum Holzabfall?
Unter Holzabfall versteht man alle Holzreste, die nach einer Nutzung nicht mehr gebraucht werden und entsorgt oder recycelt werden müssen. Dazu zählen:
- Unbehandeltes Naturholz wie Paletten, Kisten, Bretter oder Möbel ohne Beschichtung
- Leimholz wie Spanplatten, Sperrholz oder MDF-Platten
- Behandeltes Holz wie lackierte, überzogene oder imprägnierte Möbelstücke
- Bau- und Abbruchholz, etwa Dachbalken, Türen, Fensterrahmen oder Parkett
- Möbelholz, egal ob massiv, furniert oder mit Oberflächen versehen
Kurzum: Alles, was aus Holz besteht und nicht mehr verwendet werden kann, gilt als Holzabfall und fällt damit unter die Vorschriften zur Holzentsorgung.
Was zählt nicht zum Holzabfall?
Nicht jedes Material mit Holzanteil darf automatisch als Holzabfall entsorgt werden. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Holz mit gefährlichen Verunreinigungen wie Teer, Ölen oder Holzschutzmitteln, die Sondermüll darstellen.
- Verbundstoffe, bei denen Holz fest mit anderen Materialien wie Metall, Kunststoff oder Glas verbunden ist.
- Polstermöbel, da sie zusätzlich Schaumstoffe, Textilien und Metalle enthalten.
- Grünabfälle, also Äste, Wurzeln oder Rinde aus dem Garten. Diese gehören in die Biotonne oder zur Grünabfall-Sammlung.
Diese Stoffe müssen gesondert entsorgt werden, da sie nicht in die gängigen Kategorien des Altholzes (A1–A4) passen und besondere Anforderungen an die Entsorgung stellen.
Rechtliche Verordnungen: Die verschiedenen Altholzkategorien
Die Entsorgung von Holzabfällen ist in Deutschland klar geregelt. Grundlage dafür ist die Altholzverordnung, die verbindlich festlegt, wie Altholz zu behandeln, zu trennen und zu verwerten ist. Ziel dieser Verordnung ist es, eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen und gleichzeitig wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten.
Die Altholzverordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien (A1 bis A4), die jeweils spezifische Vorgaben für Transport, Lagerung und Recycling enthalten. Während unbehandeltes Holz meist stofflich verwertet werden kann, gelten für behandeltes oder schadstoffbelastetes Holz strengere Regeln, da hier teilweise eine energetische Verwertung oder sogar eine Sonderentsorgung notwendig ist.
AVV 17 02 01: Klasse A1 – A3
AVV 17 02 04: Klasse A4
Für private Haushalte bedeutet das: Holz darf nicht einfach über den Sperrmüll oder die Restmülltonne entsorgt werden. Stattdessen muss es je nach Art und Beschaffenheit entweder über spezielle Container, Wertstoffhöfe oder zertifizierte Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Wer sich an diese Vorschriften hält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und vermeidet zugleich mögliche Bußgelder.
A1: Unbehandeltes Holz
Holz A1 umfasst ausschließlich naturbelassenes Holz, das weder gestrichen noch verleimt oder beschichtet ist. Dazu gehören Paletten, Kisten, Bretter oder Balken, die ohne Lacke oder chemische Zusätze genutzt wurden. Dieses Altholz der Kategorie A1 lässt sich problemlos recyceln und wird häufig für die Herstellung neuer Holzwerkstoffe oder zur energetischen Verwertung eingesetzt.
A2: Verleimtes oder beschichtetes Holz
Zur Altholz-Kategorie A2 zählt Holz, das zwar ursprünglich naturbelassen war, aber im Laufe seiner Nutzung verleimt, furniert, gestrichen oder mit dünnen Beschichtungen versehen wurde. Beispiele sind Möbel aus Spanplatten, Türen oder Regale. Da dieses Holz bereits behandelt wurde, ist eine getrennte Entsorgung notwendig, damit es weiterhin stofflich verwertet werden kann.
A3: Behandeltes Holz ohne Schadstoffe
Altholz der Kategorie A3 umfasst Holz, das lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz darstellt, etwa durch Farben, Lacke, Kleber oder Beschichtungen, die keine schädlichen Substanzen enthalten. Typische Beispiele sind beschichtete Möbel, gestrichene Holzverkleidungen oder Laminatböden. Auch wenn dieses Holz bereits bearbeitet wurde, ist es in der Regel für die stoffliche Verwertung geeignet, muss jedoch sorgfältig von Fremdstoffen getrennt werden.
A4: Behandeltes Holz mit Schadstoffen
Die Kategorie Holz A4 bezeichnet belastetes Holz, das mit gefährlichen Stoffen behandelt wurde, wie z. B. Holzschutzmittel oder halogenorganische Verbindungen. Beispiele sind Bahnschwellen, imprägnierte Jägerzäune oder Außenverkleidungen. Dieses Holz darf keinesfalls im Sperrmüll landen, sondern erfordert eine fachgerechte Sonderentsorgung in zugelassenen Anlagen. Altholz der Kategorie A4 gilt daher als besonders kritisch und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen.
A1
- Unbehandeltes Holz, naturbelassen
- Holzbretter (unbehandelt)
- Balken (unbehandelt)
- Latten (unbehandelt)
- Verpackungsholz ohne Beschichtung
- Obstkisten und Weinkisten aus Vollholz
- Paletten aus Vollholz
- Holzspäne
- Bauholzreste (z. B. Dachlatten) naturbelassen
- Konstruktionsholz ohne Anstrich
- Möbelteile aus massivem, naturbelassenem Holz
A2-A3
- Beschichtete Arbeitsplatten
- Paneele, Deckenpaneele (gestrichen oder furniert)
- Parkett und Laminat
- Hölzer mit Lackierung
- Möbelholz, furnierte Schränke oder Tische
- Abbruchholz aus Innenbereichen
- Altholzdielen (gestrichen, überzogen, aber schadstofffrei)
- Holzregale
- Türen aus Holz (gestrichen, furniert)
- Spanplatten, Sperrholz, MDF-Platten
- Schalholz (beschichtet oder gestrichen)
- Küchenfronten aus Holzwerkstoffen
- Fußleisten, Zierleisten
- Wandverkleidungen aus Holz
- Holzspielzeug (ohne Schadstoffe)
A4
- Bahnschwellen mit Holzschutzmitteln
- Imprägnierte Zäune
- Imprägnierte Terrassenhölzer
- Außenverkleidungen mit halogenorganischen Verbindungen
- Carports, Pergolen oder Schuppenholz mit Imprägnierung
- Dachbalken mit Holzschutzmitteln
- Fensterrahmen mit Schutzanstrichen
- Gartenmöbel aus imprägniertem Holz
- Pfähle, Zaunpfosten, Schwellen im Erdreich
- Palisaden und Holzterrassen mit chemischer Behandlung
- Brandholz, stark schadstoffbelastetes Bauholz
Möglichkeiten zum Holz entsorgen
Je nach Art und Menge des Materials gibt es unterschiedliche Wege zur Entsorgung. Vor allem bei größere Mengen Altholz, die nach Umbauten, Renovierungen oder Haushaltsauflösungen anfallen, lohnt es sich, passende Lösungen wie Container oder Wertstoffhöfe in Betracht zu ziehen.
Hinweis: Manche Entsorger bezeichnen A1–A3-Holz übrigens auch als Abbruchholz.
Container für Altholz
Die einfachste und effizienteste Lösung ist es, direkt einen passenden Behälter für Ihre Holzabfälle zu nutzen. Über BAULOGISTIK-online können Sie unkompliziert den richtigen Container bestellen, der dann von einem regionalen Partner vor Ort angeliefert wird. Gerade bei größere Mengen Altholz sparen Sie so Transportwege und Zeit.
Bei der Holzentsorgung liegt die richtige Abfallklassifizierung zunächst in Ihrer Verantwortung. Sie wählen den passenden Container (z. B. A1–A3) und befüllen diesen sortenrein. Sortenrein bedeutet: Ein Container darf ausschließlich eine Abfallfraktion enthalten. So dürfen Sie in einem A1–A3-Container nur A1–A3-Holz entsorgen. Eine Vermischung unterschiedlicher Fraktionen ist nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Fehlbefüllungen führen zu zusätzlichen Kosten, da der Entsorger das Material nachsortieren oder als teurere Abfallart abrechnen muss. Wenn Sie A4 Holz entsorgen möchten, füllen Sie bitte das Anfrageformular aus.
Hinweis Was bedeutet „Fraktion“?: Mit „Fraktion“ ist eine bestimmte Abfallart gemeint, die sortenrein entsorgt werden muss. Das heißt: In einem Container darf nur eine Fraktion liegen, zum Beispiel ausschließlich A1–A3-Holz. Andere Materialien oder A4-Holz gehören in einen separaten Container.
Container im Überblick:
- Kleincontainer (3–5 m³): geeignet für kleine Mengen, z. B. Bretter, Türen oder einzelne Möbelteile.
- Mittlere Container (7–10 m³): optimal bei Renovierungen, wenn mehr Holzreste wie Parkett, Paneele oder Möbelholz anfallen.
- Großcontainer (15–20 m³ und mehr): die richtige Wahl bei Abbrucharbeiten oder kompletten Dachsanierungen, wenn größere Mengen Altholz entsorgt werden müssen.
Entsorgung über den Hausmüll
Sehr kleine Mengen unbehandelter Holzreste können in Einzelfällen über den Restmüll entsorgt werden. Für Möbel, Bauholz oder behandeltes Altholz gilt das jedoch nicht. Hier ist ein eigener Behälter bzw. ein Container notwendig.
Wertstoffhof
Für private Haushalte ist der Wertstoffhof eine gute Option, wenn nur geringe Mengen anfallen. Größere Mengen Altholz werden dort jedoch oft nicht angenommen. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen eigenen Container zu bestellen. Wertstoffhöfe nehmen in der Regel nur sortierte Holzarten entgegen: A1 unbehandelt, A2–A3 beschichtet oder gestrichen, A4 nur eingeschränkt.
Holz verbrennen
Das Verbrennen von Holz ist in Deutschland streng geregelt und fällt unter die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Ziel ist es, die Luft sauber zu halten und gesundheitsschädliche Emissionen zu vermeiden.
Erlaubt ist nur naturbelassenes Holz (z. B. Scheitholz, Holzbriketts, Holzpellets, unbehandelte Späne). Dieses Holz darf in zugelassenen Kamin- und Kachelöfen, Zentralheizungen oder Holzvergaseranlagen verbrannt werden.
Nicht erlaubt ist behandeltes Holz, also gestrichenes, lackiertes oder verleimtes Material. Dazu zählen auch Möbel, Spanplatten, Laminat oder andere Holzwerkstoffe. Beim Abbrand würden giftige Schadstoffe wie Dioxine oder halogenorganische Verbindungen freigesetzt.
Besonders verboten ist das Verbrennen von Holz A4, das mit Holzschutzmitteln oder anderen gefährlichen Substanzen belastet ist. Dieses Holz muss zwingend über eine fachgerechte Sonderentsorgung in zugelassenen Anlagen entsorgt werden.
Möbelholz entsorgen
Alte Möbel bestehen meist aus verleimtem, gestrichenem oder lackiertem Holz (A2–A3). Sie gehören nicht in den Sperrmüll, sondern in den Container oder zur Wertstoffdeponie.
Bauholz entsorgen
Naturbelassenes Bauholz (A1) kann recycelt oder verbrannt werden. Behandeltes Bauholz (A2–A4), z. B. mit Holzschutzprodukten, muss separat entsorgt, bei A4 sogar als Sonderabfall entsorgt werden.
Holzspäne entsorgen
- Unbehandelt (A1): kleine Mengen über Biomüll oder Kompost.
- Behandelt (A2–A3): über Container oder Wertstoffhof entsorgen.
Behandeltes Holz
Alles, was überzogen, furniert oder lackiert ist, fällt unter A2–A3. Keine Verbrennung, keine Restmülltonne, nur Container oder Entsorgungsstelle.
Holz miz Nägeln entsorgen
Metallteile müssen nicht entfernt werden. Entscheidend ist, ob das Holz unbehandelt (A1) oder behandelt (A2–A4) ist.
Brandholz entsorgen
Brandholz gilt stets als Holz A4 und ist stark belastet. Es darf nicht verbrannt werden, sondern gehört in die Sonderentsorgung.
Wie viel kostet Holz entsorgen?
Die Kosten für die Entsorgung von Holz lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen immer von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Menge, der Altholzkategorie (A1–A4), der Region sowie der gewählten Entsorgungsart.
- Wertstoffhof: Viele Wertstoffhöfe nehmen kleinere Holzmengen von privaten Haushalten oft kostenfrei an. Allerdings gilt fast überall eine Obergrenze, ab der Gebühren fällig werden. Zudem werden nicht alle Kategorien angenommen: unbearbeitetes Holz (A1) wird in der Regel problemlos verwertet, während behandeltes Holz (A2–A3) separat sortiert werden muss. Holz A4 mit Schadstoffen (z. B. durch Holzschutzmittel oder halogenorganische Verbindungen) ist oft nur eingeschränkt oder gegen Gebühr abgabefähig. Wer unsortiert oder in zu großen Mengen anliefert, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen.
- Container: Für größere Mengen Holz ist es sinnvoll, direkt einen passenden Behälter zu nutzen und online einen Container zu bestellen. Damit sparen Sie Transportwege und Zeit, da der Entsorger die Abholung übernimmt. Die Kosten variieren je nach Containergröße, Holzart, Region und Standzeit. Auch Zusatzfaktoren wie Anlieferung, Abholung oder Genehmigungen (bei Aufstellung im öffentlichen Raum) können eine Rolle spielen.
FAQ zum Altholz entsorgen
In vielen Gemeinden können Sie altes Holz in haushaltsüblichen Mengen kostenlos am Recyclinghof entsorgen. Allerdings gibt es fast überall Grenzen, ab denen Gebühren erhoben werden. Wichtig ist außerdem, das Holz vorsortiert abzugeben. Unbehandeltes Holz wird oft einfacher angenommen als solches, das bereits bearbeitet wurde.
Nein, das Verbrennen von Holz ist nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben erlaubt. Naturbelassenes Holz dürfen Sie in einem zugelassenen Kamin oder Ofen nutzen. Behandeltes Holz wie gestrichene, furnierte oder lackierte Möbel sowie Holz A4 mit Schadstoffen darf niemals verbrannt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur Strafen, sondern schadet auch der Umwelt. Wer nachhaltig entsorgen möchte, sollte Altholz deshalb stets über Containerdienste oder Wertstoffhöfe abgeben.
Kleine Mengen unbehandeltes Holz dürfen manchmal in den Restmüll gegeben werden, allerdings nur, wenn es sich um wirklich geringe Mengen handelt. Größere Teile oder Holz, das bereits verarbeitet wurde, gehören niemals in die Restmülltonne. Hier ist die Entsorgung über einen Container oder den Wertstoffhof die richtige und rechtlich sichere Lösung, um altes Holz entsorgen zu können.
Holz, das behandelt wurde, zum Beispiel durch Lacke, Farben, Furniere oder Holzschutzmittel, fällt in die Kategorien A2 bis A4. Dieses darf nicht über den Hausmüll oder den Kamin entsorgt werden. Am besten geben Sie es getrennt an der Wertstoffdeponie ab oder bestellen für größere Mengen einen Container. Auf diese Weise können Sie auch behandeltes Altholz nachhaltig entsorgen.
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