Toilettenrechner für Veranstaltungen
Wer privat eine Feier oder ein Fest plant, steht oft vor der Frage: Wie viele Toiletten brauche ich für meine Gäste? Damit es kein Gedränge oder unangenehme Wartezeiten gibt, lohnt sich eine einfache Bedarfsanalyse. Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie achten sollten.
Bedarfsanalyse für die Toilettenberechnung
Damit Sie die richtige Anzahl an Miettoiletten für Ihre Feier bestimmen können, sollten Sie einige Punkte vorab durchdenken. Die folgenden Faktoren helfen Ihnen dabei, eine realistische Einschätzung zu treffen und den Komfort für Ihre Gäste sicherzustellen.
Art der Veranstaltung
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: Geburtstagsfeier im Partyraum, Hochzeit in einer Scheune oder Halle, Vereinsfeier im gemieteten Saal, Jubiläum im Vereinsheim
Hier sind meist schon feste Toiletten vorhanden, prüfen Sie aber, ob deren Anzahl für alle Gäste reicht oder ob zusätzliche Miettoiletten sinnvoll sind. - Veranstaltungen im Freien: Gartenparty, Grillparty, Geburtstagsfeier im Garten oder Hof, Straßenfest im privaten Rahmen
Gerade im Freien fehlen feste Sanitäranlagen oft komplett. Hier bieten mobile Toiletten eine einfach und saubere Lösung.
Anzahl der Besucher
Die Anzahl der Gäste ist einer der wichtigsten Faktoren für die Toilettenplanung. Je mehr Menschen eingeladen sind, desto stärker steigt auch die Nutzungsfrequenz. Niemand möchte auf einer privaten Feier lange anstehen oder auf eine freie Kabine warten – deshalb sollte die Gästezahl immer Grundlage für die Planung sein.
Achten Sie dabei auch auf die Zusammensetzung Ihrer Gäste:
- Kinder benötigen oft häufiger eine Toilette.
- Ältere Menschen haben oft einen erhöhten Bedarf.
- Familien mit kleinen Kindern haben spezielle Anforderungen.
Dauer der Veranstaltung
Je länger die Feier dauert, desto wichtiger wird eine ausreichende Toilettenanzahl. Für eine kurze Kaffeerunde im Garten brauchen Sie weniger als für eine ausgelassene Party bis spät in die Nacht.
- Unter 4 Stunden: meist genügt die Grundzahl
- 4–8 Stunden: 1 zusätzliche Toilette einplanen
- Ganztags oder mit Übernachtung: besser großzügig kalkulieren
Alkoholausschank
Wird Alkohol ausgeschenkt, steigt der Toilettenbedarf deutlich. Wein, Bier oder Cocktails wirken sich auf die Nutzungsfrequenz aus.
- Faustregel: Bei Alkoholausschank eine zusätzliche Toilette einplanen.
- Gerade abends oder bei Partycharakter lieber zu viele als zu wenige Toiletten buchen.
Barrierefreiheit und Inklusion beachten
Denken Sie auch an Gäste mit Mobilitätseinschränkungen. Für Rollstuhlbenutzer oder Personen mit Gehhilfen sind stufenlos erreichbare Toiletten wichtig.
- Prüfen Sie bei der Bestellung, ob barrierefreie Modelle verfügbar sind.
- Planen Sie mindestens eine barrierefreie Einheit ein, wenn Gäste mit Einschränkungen teilnehmen.
Fausregel für die Berechnung der Anzahl von Toiletten auf Veranstaltungen
Für private Feiern gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Formel, die genau vorgibt, wie viele Toiletten benötigt werden. Allerdings haben sich in der Praxis einfache Rechenansätze und Branchenrichtwerte etabliert, oft übernommen aus der Eventplanung und der Vermietung mobiler Toiletten.
Die einfachste Daumenregel für private Feiern lautet:
- 1 Toilette pro 40–50 Gäste bei einer typischen Partyzeit von etwa 4–6 Stunden.
- Bei längeren Events, reichlich Essen/Trinken oder Alkoholausschank: 1 Toilette je 35–40 Gäste einplanen.
Detaillierte Berechnungsansätze
Wer es noch genauer wissen möchte, kann auf praxisnahe Berechnungsmodelle zurückgreifen. Professionelle Toilettenvermieter und Eventplaner berücksichtigen dabei mehrere Faktoren gleichzeitig, wie Gästezahl, Dauer, Essen und Trinken oder Altersstruktur:
Anzahl Toiletten = (Anzahl Gäste × Stunden) / Faktor
Der Faktor schwankt je nach Komfort-Anspruch und Veranstaltungsart. Hier einige typische Richtwerte aus der Praxis:
- Minimal (Camping-Standard): Faktor 500 -> 1 WC pro ~100 Gäste bei 5 Std.
- Standard privat: Faktor 300 -> 1 WC pro ~60 Gäste bei 5 Std.
- Komfort (mit Alkohol): Faktor 200 -> 1 WC pro ~40 Gäste bei 5 Std.
Diese Richtwerte helfen Ihnen, den Bedarf realistisch und passend zum Charakter Ihrer Veranstaltung zu planen. Wer Wert auf mehr Komfort legt, sollte lieber großzügig kalkulieren und eine zusätzliche Toilette einplanen.
Beispielrechnung für die Gartenparty mit 50 Personen
Besucheranzahl: 50 Gäste
Dauer: 5 Stunden
Standard privat: (50 Gäste × 5 Stunden) ÷ 300 = 250 ÷ 300 = 0,8
Empfehlung: 1 Toilette reicht in der Regel aus.
Komfort (mit Alkohol): (50 × 5) ÷ 200 = 250 ÷ 200 = 1,25
Empfehlung: 2 Toiletten (aufgerundet)
Beispiel für eine Geburtstagsfeier mit 120 Personen
Besucheranzahl: 120 Gäste
Dauer: 5 Stunden
Standard privat: (120 Gäste × 5 Stunden) ÷ 300 = 600 ÷ 300 = 2
Empfehlung: 2 Toilette reicht in der Regel aus.
Komfort (mit Alkohol): (120 × 5) ÷ 200 = 600 ÷ 200 = 3
Empfehlung: 3 Toiletten
Gilt für private Feiern die Vorschrift der Versammlungsstättenverordnung (§ 12 VStättVO)
Viele fragen sich, ob es eine gesetzliche Pflicht gibt, bei privaten Feiern eine bestimmte Zahl an Toiletten vorzuhalten oder besondere Anforderungen zu erfüllen. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) regelt das grundsätzlich für öffentliche Veranstaltungen, nicht aber für Ihre private Feier.
Private Feiern – Abgrenzung
Für Ihre private Feier im Garten, im Hof oder im gemieteten Raum gelten diese Vorgaben in der Regel nicht. Entscheidend ist, ob Ihre Veranstaltung öffentlich zugänglich ist oder nicht.
Kennzeichen einer privaten Veranstaltung sind:
- Keine Eintrittskarten
- Keine Werbung für fremde Besucher
- Nur geladene Gäste (Freunde, Familie)
Solange Ihre Geburtstagsfeier privat und nicht öffentlich zugänglich bleibt, fällt sie nicht unter die VStättVO und das ist unabhängig davon, ob Sie 10, 50 oder 100 Gäste einladen.
Das bedeutet, es gibt keine gesetzliche Pflicht, Toilettenräume nach § 12 VStättVO bereitzustellen. Allerdings sollten Sie aber aus praktischen Gründen genügend Toiletten einplanen, damit sich alle Gäste wohlfühlen.
Was steht in der Verordnung § 12 VStättVO ?
Die VStättVO enthält in § 12 Toilettenräume klare Vorgaben für Veranstalter von öffentlichen Events:
- Es müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren vorhanden sein.
- Toilettenräume entsprechend gekennzeichnet und gut auffindbar sein.
- Die Zahl der Toiletten richtet sich nach der Besucherzahl und dem Nutzungskonzept der Versammlungsstätten.
- Das Gesetz soll sicherstellen, dass bei großen, öffentlich zugänglichen Veranstaltungen ausreichend und hygienisch einwandfreie Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
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