Gem. Bau- und Abbruchabfälle
Abfall: Baustellenmischabfälle
AVV: 17 09 04
Abfallbezeichnung: gemischte Bau- und Abbruchfälle
Was darf rein?
- Gemisch aus Holz
- Styropor
- Folie
- Papier
- Metall
- Rigips
- Heraklith
- Perlite
- Kartonage
- Kehricht
- Steine
- Boden
- Profile
- Teppiche
- Kunststoffe aus Bau- und Abbruch etc.
- Spanplatten mit Fliesen
Das darf NICHT rein!*
- Dämmwolle
- Asbest
- Farben
- Lacke
- Lösemittel etc.
- Hausmüll
- Teerpappe
- Matratzen
- Elektronikschrott
- Grünabfälle
- Nassabfälle (Küchen- und Kantinenabfälle)
- Chemikalien
- Batterien
- Akkus
Was passiert mit den Baustellenmischabfällen?
Die Baustellenmischabfälle werden in unserer Recyclinganlage aufgekippt und von Wertstoffen beraubt. Abfälle werden entsprechend ihren Heizwerten in Abfallverbrennungsanlagen oder als Substitutionsbrennstoff in Kraftwerken (z.B. Zementwerke) eingesetzt. Sortierte Wertstoffe werden dem Rohstoffrecycling zugeführt.
*Wichtig: Störstoffe in Bauabfallcontainern müssen aussortiert und fachgerecht entsorgt werden. Der Mehraufwand für Störstoffe ist erheblich und mit hohen Kosten verbunden die der Abfallerzeuger tragen muss.