Grünabfall
Abfall: Grünabfälle
AVV: 20 02 01
Abfallbezeichnung: biologische abbaubare Abfälle
Was darf rein?
- Rasen- und Heckenschnitte
- Blumen
- Astschnitt
- Grünschnitt und Rückschnitt von Gärten, Wegen und Plätzen
Das darf NICHT rein!*
- Abfälle anderer Art und Zusammensetzung
- Bauschutt
- Holz (Palisaden, Bretter etc.) aus dem Außen- und Innenbereich
- Kein Erdaushub
- Wurzeln
- Stämme
Was passiert mit dem Grünschnitt?
Grünschnitt in sortenreiner Form ist Grundstoff zur Herstellung von Recycling-Produkten für den Garten- und Landschaftsbau. (Rohstoffe z.B. für die Herstellung von Kompost, Humus und Bodenkulturen, Pelletts für Heizungen etc.) Zum Teil werden auch Grünabfälle als Grundbrennstoff in Biomasse Kraftwerken eingesetzt.
*Wichtig: Störstoffe in Grüncontainern müssen aussortiert werden. Verunreinigter Grünschnitt eignet sich nicht mehr für die Wiederverwertung und muss als Abfall entsorgt werden. Der Mehraufwand für Störstoffe ist erheblich und mit hohen Kosten verbunden, die der Abfallerzeuger tragen muss.