Holz A1 – A3
Abfall: Holz A1 – A3
AVV: 17 02 01
Abfallbezeichnung: Holz
Was darf rein?
- Holz ähnliche Stoffe wie z.B.
- Schaltafeln
- Parkett & Bodenbretter
- Holztüren
- Paletten aus Holzwerkstoffen
Das darf NICHT rein!*
- Eisenbahnschwellen
- Imprägnierte Hölzer
Was passiert mit dem Holz?
Holz in sortenreiner Form ist Grundstoff zur Herstellung von Recycling – Baustoffen & wird der Verwertung zugeführt.
*Wichtig: Störstoffe im Holz müssen aussortiert werden. Verunreinigtes Holz eignet sich nicht mehr für die Wiederverwertung und muss beseitigt werden. Das ist nicht nur mit Mehraufwand verbunden, sondern erheblich teurer. Den mehr Aufwand trägt der Abfallerzeuger.